Gewalt gegen Frauen
hat viele Gesichter
Sind Sie betroffen?
Es gibt in Österreich ein Gewaltschutzgesetz, ein Stalking-Gesetz und den rechtlichen Anspruch auf Prozessbegleitung von gewaltbetroffenen Frauen. Wenden Sie sich an uns, wenn Sie von häuslicher Gewalt betroffen sind! Das Frauenhaus Vöcklabruck ist jederzeit telefonisch für Sie erreichbar, bietet Schutz und Beratung. Sie müssen das nicht ertragen!
Was ist Gewalt gegen Frauen – bin ich betroffen?
- Verbot außerhäuslicher Arbeit
- Ausgehverbot
- Drohungen
- Entzug des Haushaltsgeldes
- Beschimpfungen
- Stoßen/Treten
- Demütigungen
- Einsperren
- An den Haaren ziehen
- Unterbinden von sozialen Kontakten
- Schläge
- Sexuelle Nötigung
- Vergewaltigung
- Und vieles mehr
Wenn Sie von psychischer, physischer oder sexueller Gewalt betroffen sind, schützt Sie das Gewaltschutzgesetz. Es wurde 1997 eingerichtet zum Schutz bei häuslicher Gewalt. Österreich hatte dabei eine Vorreiterrolle in Europa.
Das Gewaltschutzgesetz im Detail
-
Polizeiliches Betretungsverbot und Annäherungsverbot
Wenn die Polizei annehmen muss, dass Ihre Gesundheit, Ihre Freiheit oder gar Ihr Leben gefährdet sind (Drohung, Misshandlung), kann sie einen Menschen, von dem Gefahr ausgeht, aus der Wohnung, in der die gefährdete Person wohnt, verweisen. Die Polizei kann den Gewalttäter sofort aus der Wohnung/ dem Haus wegweisen und ein Betretungsverbot aussprechen. Mit dem Betretungsverbot verbunden ist das Annäherungsverbot an die Gefährdete im Umkreis von 100 Metern. Sind minderjährige Kinder im Haushalt und ebenfalls gefährdet, muss von der Polizei auch für diese Kinder ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen werden.
Dieses Betretungsverbot gilt vorerst für 14 Tage. Dem Weggewiesenen wird der Schlüssel abgenommen. Wird das Betretungsverbot missachtet, macht sich der Gewalttäter strafbar. Melden Sie jede Missachtung des Betretungsverbotes sofort der Polizei!
-
Gerichtliche Einstweilige Verfügung
Auch das Zivilgericht kann dem Gewalttäter, mit dem Sie in einer familiären oder familienähnlichen Gemeinschaft leben oder gelebt haben, auftragen, die Wohnung zu verlassen. Entweder im Anschluss an ein polizeiliches Betretungsverbot oder unabhängig von diesem. Weiters kann dem Täter der Aufenthalt an bestimmten Orten (Arbeitsstelle des Opfers, Schule etc.) und die Kontaktaufnahme untersagt werden.
Um einen lückenlosen Schutz nach dem Betretungsverbot zu erreichen, müssen Sie sich innerhalb von vierzehn Tagen an das Gericht wenden. Die „Einstweilige Verfügung“ gilt grundsätzlich für sechs Monate bzw. ein Jahr. Bringen Sie innerhalb der Geltungsdauer ein familienrechtliches Verfahren (z. B. Scheidungsklage) ein, kann die Verfügung bis Ende des Verfahrens wirken.
-
Unterstützung gewaltbetroffener Frauen
Das Gewaltschutzzentrum Oberösterreich und deren Außenstellen unterstützen aktiv und kostenlos die betroffenen Frauen und deren Kinder. Nach einer Wegweisung werden Sie automatisch vom Gewaltschutzzentrum kontaktiert. Sie erhalten Unterstützung und Informationen.
Hilfe für Stalkingopfer
Seit 1. Juli 2006 ist das Anti-Stalking Gesetz in Kraft. Wenn Sie Opfer von Stalking (deutsch: Psychoterror) sind, also von einer Person über längere Zeit hinweg mit verschiedenen Mitteln gegen Ihren Willen bedrängt und/oder belästigt werden, können Sie sich wehren!
Charakteristisch weisen Stalking-Handlungen eine gewisse Kontinuität und Häufigkeit auf, in manchen Fällen über Monate und Jahre hinweg. Das Opfer wird dabei z. B. mittels Verfolgung, Auflauern, Ausspionieren, brieflicher oder telefonischer Belästigung (oft auch per E-Mail, Kurznachrichten etc.) terrorisiert.
Ziel der TäterInnen ist es, z. B. eine Beziehung aufzunehmen, einen Beziehungsabbruch rückgängig zu machen oder sich für Kränkungen zu rächen. Die Auswirkungen auf die Opfer können von Schlaflosigkeit über Angst- und Panikattacken bis zu psychosomatischen Beschwerden reichen.
Wie soll man auf Stalking reagieren?
-
Wie soll man auf Stalking reagieren?
- Machen Sie dem Täter nur einmal und unmissverständlich klar, dass Sie keinen weiteren Kontakt mehr zu ihm wollen. Ignorieren Sie dann die Person.
- Dokumentieren Sie jede Kontaktaufnahme und sichern Sie Beweise (Briefe, Screenshots, Nachrichten speichern etc.). Diese sind wichtig für rechtliche Schritte.
- Informieren Sie Ihr privates und berufliches Umfeld, dass Sie „gestalkt“ werden. Das stärkt Sie und schwächt den Täter.
- Nehmen Sie keine Pakete oder Geschenke des Täters entgegen.
- Bei Telefonterror informieren Sie sich über die technischen Schutzmöglichkeiten Ihres Telefonbetreibers.
- Werden Sie mit dem Auto verfolgt, fahren Sie direkt zur nächsten Polizeidienststelle.
- In konkreten Bedrohungssituationen wählen Sie den Polizeinotruf.
- Nutzen Sie die Möglichkeit einer Beratung bei spezialisierten Einrichtungen.
- Ein Betretungsverbot gilt vorerst für 14 Tage. Dem Weggewiesenen wird der Schlüssel abgenommen. Wird das Betretungsverbot missachtet, macht sich der Gewalttäter strafbar. Melden Sie jede Missachtung des Betretungsverbotes sofort der Polizei!
-
Mögliche rechtliche Schritte gegen Stalking
- Strafanzeige bei jeder Polizeidienststelle
- Unterlassungsklage
- Einstweilige Verfügung
(Quelle: Folder der Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie)
Prozessbegleitung
-
Was beinhaltet Prozessbegleitung?
- Opfer erhalten umfassende Informationen über Entschädigungs- und Hilfeleistungen, Voraussetzungen für eine Prozessbegleitung, Ablauf und die Konsequenzen von Anzeige und Strafprozess, Informations- und Verständigungspflicht der Behörden sowie Ämter gegenüber dem Opfer etc.
- Gewährung von Übersetzungshilfe / DolmetscherInnen
- (Psychosoziale) Vorbereitung auf den Prozess sowie Unterstützung zur Aufarbeitung der Gewalterfahrung
- Reduktion der Belastungen und Sekundär-Traumatisierungen für Opfer von Gewalt
- Begleitung zur Anzeige/Polizei
- Juristische, anwaltliche Beratung und Vertretung vor Gericht
- Koordination der notwendigen Schritte und Aufgaben mit den befassten Stellen
- Nachbetreuung bei Gerichtsverfahren
-
Wer bietet Prozessbegleitung an?
- Kinderschutzzentren, Mädchen- und Frauenberatungsstellen begleiten Kinder und Jugendliche
- Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen, Interventionsstellen, Interventionsstelle für Betroffene von Frauenhandel, Gewaltschutzzentren betreuen Frauen
Alle weiteren Opfergruppen fallen in die Zuständigkeit von „Weißer Ring“.
Alle Adressen finden Sie unter: www.prozessbegleitung.co.at
Frauenhelpline gegen Männergewalt: 0800 222 555 – kostenlose und anonyme Hilfe für Frauen rund um die Uhr
- Aufgerufen kann der HelpChat dabei ganz einfach unter folgendem Link: www.haltdergewalt.at
- Mehr Informationen zur Frauenhelpline 0800 222 555 können Sie unter folgendem Link finden: www.frauenhelpline.at
Die rechtliche Grundlage ist klar
– jede Art von Gewalt gegen Frauen ist ein Strafdelikt und in Österreich verboten!
Das Team des Frauenhauses Vöcklabruck bietet Ihnen sofortige Aufklärung, Schutz und Prozessbegleitung.
Wenn Sie Opfer von Gewalt sind, rufen Sie uns jederzeit an unter 0043 7672 22722